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Neue Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln

Nach sinkenden Zahlen in den Sommermonaten ist aktuell wieder ein Anstieg der Neuerkrankungen an COVID-19 in Deutschland zu verzeichnen. Daher sehen Hygienekonzepte von Einrichtungen und Betrieben vielfach das Angebot und die Nutzung von Desinfektionsmitteln zur persönlichen Händehygiene vor. Ausgehend von der aktuell bereits erhöhten Nachfrage kann davon ausgegangen werden, dass auch der Bedarf von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben sowie Privatverbrauchern in den kommenden Monaten weiter ansteigt.

Zur Deckung dieses Bedarfs hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine neue Allgemeinverfügung erlassen, nachdem am 6. Oktober 2020 die zur ersten COVID-19-Welle getroffenen biozidrechtlichen Ausnahmeregelungen ausgelaufen sind. Diese Verfügung dient der Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit.

Die ProPulsan Handdesinfektion bietet zuverlässigen Schutz vor Krankheitserregern und wurde speziell gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 getestet und ihre Wirksamkeit bestätigt. Durch die Formulierung auf Wasserbasis ist unser Produkt jedoch nicht von dieser neu erlassenen Allgemeinverfügung betroffen, da Wasser – im Gegensatz zu Alkohol – keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Somit muss die Handdesinfektion auch in größeren Mengen nicht als Gefahrgut transportiert und gelagert werden.

 

(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)